Das “Tethering Debakel”
In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen rund um das Thema Tethering, daher hier nun mal eine kleine Zusammenfassung aller aktueller Fakten.
Ein Hinweis vorab: Die iPhone Firmware 3.1 verhindert aktuell das Einspielen Tetheringeinstellungen per mobileconfig bzw. .ipcc (CarrierBundle) per iTunes.
Am 17.06. veröffentlichte Apple ihr iPhone OS 3.0, das neben vielen anderen Funktionen auch die Tethering Funktion ermöglicht – sprich die Nutzung des iPhones als Modem per USB oder Bluetooth. Nach viele Gerüchten und Presseinfos gab es erst am 21.07. die ersten genaueren inoffiziellen Tarifinfos der T-Mobile Zusatzoption. Per Presseanfrage bestätigte T-Mobile die zukünftig kostenfreie Nutzung bei Geräten mit sogenannten Verträgen der ersten Generation, in denen ebenfalls die Nutzung der SIM Karte bzw. Dual SIM Karte per Notebook oder ähnliches erlaubt ist ( Verträge bis März 2009).
Nun hat T-Mobile vorgestern bekannt gegeben, das die neue Tethering Option ironischerweise nur Verträge der 2. Generation zur Verfügung stehen. Und begründet dies auf Anfrage von fscklog mit: “Der Unterschied zwischen Kunden der 1. und 2. Generation wäre technisch zu aufwändig.”. Da es auch APN (Zugangspunk) – Unterschiede bei den jeweiligen Verträgen gab, könnte das damit gemeint sein, doch wohl eher unwahrscheinlich. Hinzu kommt die Tatsache das Geschäftskunden und Pressekunden trotz Verträgen der 1. Generation durchaus eine zusätzliche “Sonder-Tethering Option” buchen können. Eins ist sicher, T-Mobile möchte Ihre Kunden zum Vertragswechsel in die aktuellen Complete Verträge “überreden”.
Aber nicht nur T-Mobile Kunden (der 1. Generation) stehen danke der aktuellen Firmware ohne Tetheringfunktion da, durch die schon erwähnten Sperren bleibt diese Funktion aktuell auch vertragsfreien Geräten verwehrt.
Die Unterscheidung zwischen Kunden der 1. und 2. Generation wäre technisch zu aufwändig. Daher müssen alle Bestandskunden, die mit ihrem iPhone die Funktion „Tethering“ nutzen wollen, in einen aktuellen Complete-Tarif wechseln. Dies ist jederzeit und ohne Kosten oder eine frühzeitige Vertragsverlängerung möglich.
Aber nochmal zurück zu T-Mobile, manch einer Versucht es wohl auch per Anwalt:
Unser Mandant hat einen iPhone-Vertrag der 1. Generation. Mit dem Softwareupdate für das iPhone unseres Mandanten haben Sie die Möglichkeit gesperrt, dieses iPhone als Datenmodem für Netbooks etc. zu verwenden (Tethering).
Hierzu sind Sie nicht berechtigt. Laut Vertrag ist Leistungsgegenstand, dass unser Mandant über das iPhone oder andere Geräte ins Internet gehen kann. Gemäß der nach wie vor für unseren Mandanten gültigen AGB und der Preisliste ist die Nutzung als Modem nicht untersagt und somit als übliche Nutzung zulässig. Nur vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im 3. Abschnitt “Netzleistung” sogar ausdrücklich die Nutzung als Modem erwähnt und zugelassen wird.
Auch beim eingeräumten Datenvolumen laut Preisliste werden keine Einschränkungen gemacht.
[...] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/09/16/brief-an-t-mobile/
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Do, 17 Sep 2009 9:12 von Andre Sendowski
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